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Wuppertal Gifttiergesetz NRW

Gifttiergesetz NRW

Ab 01.01.2021 tritt das neue Gifttiergesetz NRW in Kraft.

Seit dem 1. Januar 2021 gilt in NRW das neue Gifttiergesetz NRW (GiftTierG NRW). Jetzt ist es verboten, sehr giftige Tiere neu anzuschaffen und zu halten. Darauf macht das Umweltressort der Stadt Wuppertal aufmerksam.
 Tiere die vor dem 1. Januar 2021 erworben wurden, dürfen abweichend vom Verbot nur dann weiterhin gehalten werden, wenn innerhalb von sechs Monaten die Volljährigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine ausreichend abdeckende Haftpflichtversicherung des Halters nachgewiesen werden können.

Zuständig ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) als Sonderordnungsbehörde.

Die Vorschriften des Artenschutzes werden durch das neue Gifttiergesetz NRW nicht tangiert. Es tritt jedoch eine weitere Meldepflicht hinzu!
Nähere Informationen unter:
https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/gifttiere

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