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WuppertalUmweltschutz

Untere Naturschutzbehörde

Die Mitarbeiter/innen der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) sind Ihre kompetenten Ansprechpartner und -partnerinnen in allen Fragen zur Wuppertaler Landschaft. Sie nehmen eine Reihe gesetzlicher Aufgaben war, um unsere Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln.

Landschaftsplanung

In der Landschaftsplanung werden die im Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege umgesetzt und gemeinsam mit den unterschiedlich interessierten Nutzergruppen wie Land- und Forstwirten und den Naturschutzverbänden vereinbart und rechtsverbindlich festgesetzt. Fragen zum Natur- und Landschaftsschutz, zu den Landschaftsplänen oder den Naturdenkmalen beantworten die Mitarbeiter/innen gerne. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns oder besuchen Sie uns nach Terminvereinbarung im Rathaus Barmen.

Landschaftspflege

Es ist eine gesetzliche Aufgabe, die wegen der auf ihnen vorkommenden Pflanzen- und Tierarten hochwertigen Flächen sowie die Natur- und Landschaftsschutzgebiete in Wuppertal zu pflegen und zu entwickeln. Diese Flächen sind für die natürlichen Lebensgemeinschaften ebenso zu sichern, wie als Lebensgrundlage unserer bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft zu erhalten. Damit diese sensiblen Bereiche und ihre Funktionen auf Dauer erhalten bleiben, wurden Pflege- und Entwicklungspläne erstellt, die zurzeit umgesetzt werden.

Erholungsvorsorge

Die kleinteilige Landschaft Wuppertals ist charakterisiert durch ein attraktives Mosaik von Wald, Grünland- und Ackerflächen, kleinen Bächen, den so genannten Siefen und eine sehr gute Erreichbarkeit aus den Siedlungsgebieten. Diese Landschaft soll als einzigartiger Erholungsraum unserer Bevölkerung zur Verfügung stehen. Die gut ausgebauten Wege eignen sich für viele Formen der Freizeit- und Erholungsnutzung auch in unseren Schutzgebieten.

Es ist eines der Ziele der Unteren Naturschutzbehörde Wuppertal, die vielfältigen Ansprüche an die Nutzung unserer Landschaft im Dialog mit den unterschiedlichsten Interessierten zu organisieren.

Planverfahren

Wenn die Stadt ein neues Siedlungs- oder Gewerbegebiet plant, Straßen gebaut oder verbreitert, Rückhaltebecken oder Leitungstrassen hergerichtet werden, sind spezifische Planverfahren vorgeschrieben, bei denen die Untere Naturschutzbehörde die Belange von Natur- und Landschaft vertritt.
Findet bei solchen Verfahren die im Landesnaturschutzgesetz beschriebene Eingriffsregelung Anwendung und bedarf es eines Ausgleiches oder Ersatzes, werden diese Maßnahmen in ein Flächenkataster aufgenommen und dadurch dauerhaft gesichert.

Baugenehmigung

Die Untere Naturschutzbehörde nimmt Stellung zu den unterschiedlichsten Bauvorhaben und trägt somit zu den Inhalten einer Baugenehmigung bei. Soll ein bestehendes Haus erweitert werden? Haben Sie vor, eine Einfriedung, eine Garage oder eine neue bauliche Anlage im Landschaftsschutzgebiet aufzustellen? Bei allen diesen oder ähnlichen Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter/innen gerne.

Baumschutz

Wenn Sie Bäume pflegen, erhalten und schützen wollen oder Sie sich veranlasst sehen, einzelne Bäume z.B. aus Krankheitsgründen zu entfernen, wenn Sie eine Hecke anlegen oder ändern möchten, suchen Sie zuvor den Rat des Teams ‚Baumschutz’. Es gibt viele Fragen zum Umgang mit Bäumen. Welche Frage Sie auch stellen, die Kollegen/in aus dem Team ‚Baumschutz’ werden sie beantworten und Sie fachkundig beraten.

Artenschutz

Zum Aufgabenspektrum der Unteren Naturschutzbehörde gehört sowohl der heimische Artenschutz als auch der Schutz exotischer Tiere. Wer Tiere wie z.B. Papageien, Schlangen, Geckos, Landschildkröten oder Chamäleons besitzt, muss diese bei der Stadt anmelden. Auch Fragen zum Besitz und der Vermarktung von geschützten Pflanzen, Tieren und deren Verarbeitungsprodukten (Pelzmäntel, Handtaschen oder Gürtel aus Krokodil- und Schlangenleder, Elfenbeinerzeugnisse) beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen der Unteren Naturschutzbehörde. Wenn Sie also eine EU-Bescheinigung für die Haltung und Vermarktung artgeschützter Tiere benötigen, wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde.

Die Mitarbeiterinnen prüfen und begleiten auch die Zoofachgeschäfte, Händler und Züchter.

Für eine persönliche Vorsprache im Rathaus Barmen vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Erläuterungen und Hinweise

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