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Immobilien- und Standortgemeinschaften

Was ist eine Immobilien- und Standortgemeinschaft?

Der Landesgesetzgeber hatte 2008 mit dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) erstmalig in Nordrhein Westfalen die Möglichkeit für private Initiativen eröffnet, standortbezogene Maßnahmen in privater Verantwortung und in Ergänzung zu den Aufgaben der Gemeinde durchzuführen, mit denen Innenstadtbereiche oder Stadtteilzentren städtebaulich aufgewertet werden können. Als Vorbild dienten die im kanadischen und US-amerikanischen Raum praktizierten Business Improvement Districts.

Für ein räumlich abgegrenztes Gebiet kann sich eine Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) z.B. als Verein gründen. Darin können sich die Eigentümer und Eigentümerinnen bzw. Erbbauberechtigten der in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke sowie die dort ansässigen Gewerbetreibenden oder die freiberuflich Tätigen und weitere interessierte Personen zusammenschließen. Die ISG erstellt ein Maßnahmenkonzept, mit dem der jeweilige Standort gestärkt und entwickelt werden soll.

Zusammen mit der Satzung über die Gebietsfestlegung erlässt die Gemeinde eine Abgabensatzung. Diese ist erforderlich, weil die Gemeinde von den Eigentümern und Eigentümerinnen bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke im Satzungsgebiet Abgaben erhebt, mit denen die Maßnahmen der ISG finanziert werden. Anders als z.B. bei Erschließungsbeiträgen erhebt die Gemeinde keine Abgaben für eigene Investitionsmaßnahmen, sondern die Gemeinde führt das Abgabenverfahren quasi in fremder Angelegenheit durch, weil die ISG die Maßnahmen als eigene Maßnahmen und in eigener Trägerschaft ausführt.

Das Maßnahmenkonzept wird der Gemeinde vorgeschlagen. Ist sie damit einverstanden, kann sie eine Satzung erlassen, die das Gebiet für eine ISG festlegt. Voraussetzung für den Erlass einer solchen Satzung ist, dass nicht mehr als 25 % der Eigentümer und Eigentümerinnen bzw. Erbbauberechtigten der im Satzungsgebiet gelegenen Grundstücke oder die Eigentümer und Eigentümerinnen bzw. Erbbauberechtigten von nicht mehr als 25 % der im Satzungsgebiet gelegenen Grundstücksflächen dem Erlass einer Satzung widersprochen haben.

Immobilien- und Standortgemeinschaft Barmen-Werth

In Wuppertal hat sich bisher erfolgreich eine Immobilien- und Standortgemeinschaft für ein Gebiet entlang der Straße Werth im Stadtteil Barmen gegründet. Der Verein "ISG Barmen-Werth e.V." ist seit 2013 am Standort aktiv. Die zentrale Einkaufsstraße Werth im Stadtteil Barmen konnte durch die in den letzten Jahren durchgeführten Veranstaltungen, Maßnahmen und Feste deutlich belebt werden. Die Immobilien- und Standortgemeinschaft ist im Jahr 2018 um weitere 5 Jahre verlängert worden.

Luftbild Werth

Gebiets- und Finanzierungssatzung ISG Barmen-Werth

Der Rat der Stadt Wuppertal hatte am 17. Dezember 2012 die Gebiets- und Finanzierungssatzung für das Gebiet entlang des Straße Werth beschlossen. Die Satzung ist die ortsrechtliche Grundlage für die Stadt, Abgaben zu erheben. Die Laufzeit der Immobilien- und Standortgemeinschaft wurde durch den Beschluss einer Verlängerungssatzung am 18. Dezember 2017 um weitere 5 Jahre verlängert. Durch den Beschluss der Änderungs- und Verlängerungssatzung am 19. Dezember 2022 wurde die Laufzeit nochmals um 3 Jahre bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Immobilien- und Standortgemeinschaft Alte Freiheit / Poststraße / Kerstenplatz

Für die Haupteinkaufsstraße im Zentrum von Wuppertal hat sich ebenfalls durch den "Verein ISG Poststraße / Alte Freiheit e. V." eine Immobilien- und Standortgemeinschaft gegründet, die den als Fußgängerzone angelegten Straßenzug zwischen Hauptbahnhof und Neumarkt vor dem ehemaligen Elberfelder Rathaus zur alten Blüte verhelfen will. Der Schwerpunkt dieser ISG liegt eindeutig auf einem Lichtkonzept, das den Straßenzug entsprechend seiner Bedeutung ins rechte Lichten setzen soll.  

Gebiets- und Finanzierungssatzung ISG Alte Freiheit / Poststraße / Kerstenplatz

Für den Straßenzug Alte Freiheit / Poststraße / Kerstenplatz hat der Rat der Stadt Wuppertal am 19. November 2018 die Satzung für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft beschlossen. Die Laufzeit erstreckt sich zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Die Satzung vom 27. November 2018 wurde vor Ablauf der regulären Laufzeit zum 27. April 2023 aufgehoben. Damit wurde auch die Immobilien- und Standortgemeinschaft vorzeitig beendet.

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Kontakte

Jürgen Pelz
Ressort Straßen und Verkehr
Heike Splitter
Ressort Straßen und Verkehr
Gabriele Sommer
Ressort Straßen und Verkehr
ISG Barmen-Werth e.V.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal
  • Stadt Wuppertal

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