Beschreibung
Beschreibung
Der Wohnungsgeber hat der meldepflichtigen Person seit dem 01.11.2015 den Einzug schriftlich zu bestätigen. Das Formular hierzu finden Sie unter "Links und Downloads".
Füllen Sie die Bestätigung bitte komplett aus. Nur vollständig ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigungen können von uns akzeptiert werden. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus!
Sollten Sie in selbst genutztes Eigentum ziehen, müssen Sie die Wohnungsgeberbestätigung als sogenannte Eigenerklärung ausfüllen und mitbringen.
Ohne Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung kann die Anmeldung nicht erfolgen!
Bitte übersenden Sie die Wohnungsgeberbestätigung nicht per Post oder Email an das Einwohnermeldeamt.