Beschreibung
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Die Bearbeitung ist nur mit Termin möglich.
Link zur: Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab)
Neu: ab sofort können Sie sich auch bequem von Zu Hause aus ummelden. Weitere Informationen finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung ummelden. Eine vorzeitige Ummeldung ist nicht möglich. Wenn Sie innerhalb des Hauses in eine andere Wohnung umziehen, müssen Sie sich nicht ummelden. Die Meldeadresse ändert sich nicht.
Besonderheiten gelten bei der Anmeldung/Ummeldung von Kindern bis 16 Jahre. Wenn das Kind mit einem Sorgeberechtigen aus der gemeinsamen Familienwohnung auszieht oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von beiden Sorgeberechtigten eine Zustimmungserklärung abzugeben. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten anmelden.