Die Übersendung der Unterlagen (per Post, per E-Mail oder per Fax) ist nicht möglich.
- Personalausweis
- Reisepass/Heimatpass
- Falls vorhanden: elektronischer Aufenthaltstitel (in Verbindung mit einem gültigen Heimatpass)
- ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag nicht ausreichend)
- wenn Kinder mit angemeldet werden sollen: Ausweisdokumente und Geburtsurkunden
- wir empfehlen die Vorlage Ihrer standesamtlichen Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden)
Anmeldung durch Bevollmächtigten
- Vollmacht (nicht bei Zuzug aus dem Ausland möglich)
- ausgefüllter Meldeschein (Downloads/Links)-nicht für minderjährige Kinder
- ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag nicht ausreichend)
- Ausweisdokument des Bevollmächtigten
- Ausweisdokument der anzumeldenden Person
- Bitte beachten Sie: die Unterschriften in der Vollmacht und in den Ausweisdokumenten müssen identisch sein. Bei Abweichungen wird die Vollmacht nicht akzeptiert!
Bei Zuzug aus dem Ausland
- persönliche Vorsprache aller anzumeldenden Personen
- Nachweis über Ihren Familienstand (z. B. Ledigkeitsbescheinigung oder Familienstandsbescheinigung, Heiratsurkunde, Stammbuch, Scheidungsurteil)
- Alle Unterlagen im Original mit deutscher Übersetzung (von einem bei deutschen Gerichten zugelassenen Übersetzer). Eine Übersicht geeigneter Übersetzer finden Sie hier: Suche Übersetzer Justiz NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
Bei unzureichenden Deutschkenntnissen ist eine Person mitzubringen, die beim Übersetzen behilflich sein kann.
Anmeldung einer Zweitwohnung
Sie können sich für mehrere Wohnungen im Inland anmelden. Die Bestimmung der Haupt- oder Nebenwohnung erfolgt durch die Meldebehörde. Der weitere Wohnsitz muss immer in der Meldebehörde gemeldet werden, auf deren Gebiet sich der weitere Wohnsitz befindet.
Erfolgt die Anmeldung mit Vollmacht, muss zusätzlich der Fragebogen zur Bestimmung der Hauptwohnung mitgebracht werden. (Downloads/Links)
Bitte beachten Sie: die Unterschriften in der Vollmacht und in den Ausweisdokumenten müssen identisch sein. Bei Abweichungen wird die Vollmacht nicht akzeptiert!
Die Stadt Wuppertal erhebt eine Zweitwohnungssteuer in Höhe von 10% der jährlichen Kaltmiete.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Steueramt der Stadt Wuppertal unter der Telefonnummer 563-2197.
Anmeldung von Pflegekindern:
Zur Anmeldung eines Pflegekindes wenden Sie sich bitte an die Zentrale des Einwohnermeldeamtes.
Anmeldung in Pflegeheimen:
erforderliche Unterlagen:
- ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag nicht ausreichend)
- Vollmacht oder Betreuungsvollmacht mit Personalausweis des Bevollmächtigten
- Personalausweis (falls vorhanden)