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Melderegisterauskunft

Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Dem stehen keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen entgegen.

Beschreibung

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Die Meldebehörde erteilt:

  • einfache Melderegisterauskünfte
  • erweiterte Melderegisterauskünfte
  • Archivauskünfte
  • Auskunft für Vermieterinnen über Meldeverhältnisse in ihrem Wohnhaus (Termin bitte buchen unter "Klärung einer Meldeangelegenheit")

Antragstellung (Antrag siehe unter Downloads/Links):

  • schriftlich
  • per Email
  • per Fax

Voraussetzung für die Erteilung der Auskünfte ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu sind folgende Angaben zu der gesuchten Person erforderlich:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Geburtsdatum oder
  • letzte bekannte Anschrift 

Einfache Melderegisterauskunft: 

Auf Antrag werden folgende Auskünfte erteilt:

  • Vor- und Familienname
  • derzeitige Anschrift 
  • akademische Grade
  • Information über den evtl. Todesfall (ohne Sterbedatum). 

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn der Antragsteller folgendes schriftlich erklärt:

  • ob die Auskunftsanfrage aus gewerblichen Gründen erfolgt. Der Grund ist zu benennen
  • ob die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden sollen 
     

Erweiterte Melderegisterauskunft: 

Kann der Anfragende ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen, erteilt die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft , die zusätzlich zur einfachen Auskunft  - je nach Notwendigkeit - folgende Daten umfassen kann. (hier ist anzugeben, welche Daten benötigt werden): 

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht 
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten 
  • frühere Anschriften 
  • Tag des Ein- und Auszuges 
  • Familienname und Vorname sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters 
  • Sterbetag und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat 
  • Familienname und Vorname sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners 

  

Melderegisterauskunft aus dem Archiv: 

Meldedaten von Personen, die vor mehr als 5 Jahren verstorben oder weggezogen sind, werden in einem besonders gesicherten Datenbestand (Archivbestand) geführt. 

Auf ausdrücklichen begründeten Antrag können Auskünfte aus diesem Datenbestand erteilt werden.

50 Jahre nach Tod oder Wegzug kann das Einwohnermeldeamt die Daten nicht mehr einsehen. Hier ist ggf. eine Anfrage im Stadtarchiv möglich. 

Auskunft für VermieterInnen: 

VermieterInnen haben die Möglichkeit, kostenlos Auskunft über die aktuellen Bewohner in Ihrem Wohnhaus zu erhalten.

 

Details

Links und Downloads

Kontakt

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