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Anschlusserklärung des Kindes

Wenn die Eltern einen Ehenamen bestimmen, erstreckt sich dieser automatisch auf Kinder, die jünger als 5 Jahre alt sind. Ältere Kinder müssen sich dieser Bestimmung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt anschließen, damit sich der Ehename auf sie erstreckt.

Anschlusserklärung des Kindes

Beschreibung

Beschreibung

Die Erklärung wird gegenüber dem Standesamt abgegeben.

Hierbei ist zu beachten, wie alt das Kind ist.

  • Wenn das Kind 5 bis 7 Jahre alt ist, können nur die sorgeberechtigten Eltern erklären, da das Kind geschäftsunfähig ist
  • Kinder zwischen 7 und 14 können die Erklärung selbst mit Zustimmung der Eltern abgeben
    • Die Eltern können aber selbst ohne das Kind als gesetzlicher Vertreter erklären
  • Das Kind, das älter als 14 Jahre ist, kann die Erklärung nur selbst abgeben
    • So lange das Kind noch minderjährig ist, müssen die Eltern zustimmen

Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Eine Vorsprache im Standesamt ist erforderlich.

Bitte stellen Sie eine Anfrage online (über Links und Downloads).

Details

Links und Downloads

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