Beschreibung
Beschreibung
Die Erklärung wird gegenüber dem Standesamt abgegeben.
Hierbei ist zu beachten, wie alt das Kind ist.
- Wenn das Kind 5 bis 7 Jahre alt ist, können nur die sorgeberechtigten Eltern erklären, da das Kind geschäftsunfähig ist
- Kinder zwischen 7 und 14 können die Erklärung selbst mit Zustimmung der Eltern abgeben
- Die Eltern können aber selbst ohne das Kind als gesetzlicher Vertreter erklären
- Das Kind, das älter als 14 Jahre ist, kann die Erklärung nur selbst abgeben
- So lange das Kind noch minderjährig ist, müssen die Eltern zustimmen
Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Eine Vorsprache im Standesamt ist erforderlich.
Bitte stellen Sie eine Anfrage online (über Links und Downloads).