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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Namensänderungen für ein Kind

Durch Änderung der Lebensumstände kann es möglich sein, den Namen des Kindes zu ändern. Hier wird aufgezählt, welche Möglichkeiten bestehen, den Namen des Kindes zu ändern.

Allgemeines

Sofern Sie wissen möchten, welchen Namen das Kind erstmalig erhält, besuchen Sie bitte die Seite Namenserwerb des Kindes im untenstehenden Link.

Die späteren Änderungsmöglichkeiten für den Geburtsnamen eines Kindes finden Sie auch im untenstehenden Link.

Sofern Sie wissen möchten, welche Namen Ehegatten führen können, folgen Sie bitte dem untenstehenden Link zur Seite Namensführung mit Bezug zur Ehe.

Anfrageformular

Die Möglichkeiten sind vielfältig und komplex. Teilweise können die Möglichkeiten auch kombiniert werden. Sie können dem nachfolgenden Link folgen, um über das Serviceportal eine konkrete Anfrage zu stellen, ob die gewünschte Namensführung möglich ist.

Die Möglichkeiten einer Änderung des Namens eines Kindes findet sich nun in den folgenden Abschnitten.

Grundsatz

Namenserteilung durch den alleinsorgeberechtigten Elternteil

Neubestimmung des Geburtsnamens des Kindes bei nachträglicher gemeinsamer Sorge

Erstreckung des Ehenamens der Eltern

Geschlechtsangepasste Form des Geburtsnamens

Rechtswahl für die Namensführung eines Kindes

Name nach Scheidung der Eltern oder Tod eines Elternteils

Einbenennung und Rückbenennung

Neubestimmung des Familiennamens durch volljährige Personen

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Erstellt mit Hilfe von KI

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