Anzeige der Geburt
Anzeige der Geburt
Geburt im Krankenhaus
Wenn das Kind in einem der beiden Geburtskrankenhäuser (Agaplesion Bethesda Krankenhaus Wuppertal oder im HELIOS Universitätsklinikum Wuppertal) geboren wird, ist das Krankenhaus verpflichtet, die Geburt innerhalb von einer Woche anzuzeigen. Diese übersenden die Geburtsanzeigen von Montag bis Freitag per Kurier zum Standesamt.
Geburt im Geburtshaus
Bei einer Geburt im Geburtshaus erhalten die Eltern die unterschriebene Anzeige der Hebamme. Eine eigene Vorsprache ist in diesem Fall erforderlich.
Hausgeburt
Wird das Kind außerhalb einer Einrichtung, zum Beispiel in der eigenen Wohnung geboren, sind die sorgeberechtigten Eltern und jeder, der bei der Geburt zugegen war, zur Anzeige verpflichtet.
siehe auch
Abstammung des Kindes
Abstammung zur Mutter
(Rechtsgrundlage: § 1591 BGB (Öffnet in einem neuen Tab))
Mutter ist die Person, die das Kind geboren hat.
Abstammung zum Vater
(Rechtsgrundlage: § 1592 BGB (Öffnet in einem neuen Tab))
Vater ist der Mann, mit dem die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist.
Besteht zum Zeitpunkt der Geburt keine Ehe, kann der Vater die Vaterschaft auch anerkennen. Die Anerkennung ist bei jedem Jugendamt, jedem Notar und in jedem Standesamt möglich.
siehe auch
Sorgerecht für das Kind
Sorgerecht für das Kind
(Rechtsgrundlage: § 1626 BGB (Öffnet in einem neuen Tab), § 1626a BGB (Öffnet in einem neuen Tab))
Sofern die Eltern im Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind, haben sie die gemeinsame Sorge für das Kind inne.
Sind die Eltern nicht verheiratet sind, hat die Mutter zunächst die Alleinsorge für das Kind. Sie können jedoch auch eine Sorgeerklärung abgeben. Diese Erklärung kann bei jedem Jugendamt oder Notar abgegeben werden. Das Standesamt darf keine Sorgeerklärungen beurkunden.
Wenn die Eltern später heiraten, erhalten sie auch ohne Sorgeerklärung die gemeinsame Sorge.
siehe auch
Namensführung des Kindes
siehe auch
Sonstiges
Mit der Beurkundung der Geburt endet der gesamte Anmeldeprozess für das Kind nicht. Vielmehr sind weitere Behördengänge erforderlich.
Der Besuch der Seite des Familienbüros wird daher empfohhlen.