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Einbenennung

Der Elternteil und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das in ihrem Haushalt lebt, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen (Einbenennung).

Beschreibung

Beschreibung

Der Elternteil und sein Ehegatte müssen einen Ehenamen führen. Wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt, haben sie zur Erklärung folgende Möglichkeiten:

  • Sie erteilen dem Kind ihren Ehenamen
  • Sie bilden für das Kind einen Doppelnamen bestehend aus ihrem Ehenamen und dem bisherigen Geburtsnamen des Kindes

Die Einbenennung bedarf der Zustimmung des anderen Elternteils, wenn es auch die Sorge für das Kind hat oder das Kind dessen Namen führt.

Ein über 14-jähriges Kind muss in diese Erklärung persönlich einwilligen.

Ein volljähriges Kind kann diese Erklärung selbst abgeben, auch wenn es nicht im Haushalt des Elternteils und des Ehegatten lebt. Das Kind benötigt jedoch deren Zustimmung.

Die Erklärung bedarf der öffentlichen Beglaubigung. Daher ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Erklärungen müssen jedoch nicht gleichzeitig oder am selben Ort abgegeben werden.

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