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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Rückbenennung

Die Rückbenennung dient dazu, eine zuvor erklärte Einbenennung wieder rückgängig zu machen. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Beschreibung

Beschreibung

Der Elternteil und sein Ehegatte haben dem Kind zuvor ihren Ehenamen erteilt (Einbenennung).

Sofern diese Ehe (durch Scheidung oder Tod) aufgelöst wird oder das Kind aus dem Haushalts ausscheidet, können die sorgeberechtigten Eltern diese Einbenennung wieder rückgängig machen (Rückbenennung).

Bitte stellen Sie eine Anfrage online (über Links und Downloads).

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