Beschreibung
Beschreibung
Der Elternteil und sein Ehegatte haben dem Kind zuvor ihren Ehenamen erteilt (Einbenennung).
Sofern diese Ehe (durch Scheidung oder Tod) aufgelöst wird oder das Kind aus dem Haushalts ausscheidet, können die sorgeberechtigten Eltern diese Einbenennung wieder rückgängig machen (Rückbenennung).
Bitte stellen Sie eine Anfrage online (über Links und Downloads).