Beschreibung
Beschreibung
Die Ehegatten können gegenüber dem Standesamt einen der folgenden Namen zum Ehenamen bestimmen:
- den Geburtsnamen eines der Ehegatten
- besteht der Name aus mehreren Namen, kann auch nur ein Teil hiervon Ehename werden
- den zum Zeitpunkt der Erklärung geführte Familienname eines der Ehegatten oder
- besteht der Name aus mehreren Namen, kann auch nur ein Teil hiervon Ehename werden
- einen aus den oben genannten Namen der Ehegatten geführten Doppelnamen
- dieser wird mit Bindestrich verbunden, es sei denn, sie Erklären, dass der Name ohne Bindestrich gebildet werden soll
- bestehen die Namen der Ehegatten aus mehreren Namen, kann für den Doppelnamen nur jeweils ein Name herangezogen werden
Die Erklärung kann nur von beiden Ehegatten zusammen abgegeben werden. Sie bedarf der öffentlichen Beglaubigung. Eine persönliche Vorsprache ist somit zwingend erforderlich.
Wenn beide Ehegatten deutsch sind, können Sie während der Öffnungszeiten im Standesamt vorsprechen. Wenn ein Ehegatte nicht deutsch ist, vereinbaren Sie bitte per E-Mail einen Termin mit dem internationalen Bereich.
In Zweifelsfällen können Sie auch eine Anfrage online stellen (über Links und Downloads).