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Geschlechtsangepasste Form des Ehenamens

Sofern die Ehegatten einen Ehenamen führen, kann jeder Ehegatte unter gewissen Voraussetzungen erklären, den Namen in einer geschlechtsangepassten Form zu führen.

Geschlechtsangepasste Form des Ehenamens

Beschreibung

Beschreibung

Der Ehename jedes Ehegatten kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinem Geschlecht angepasst werden, wenn

  • die Form der sorbischen Tradition entspricht und der Ehegatte dem sorbischen Volk angehört
  • die Anpassung in der Rechtsordnung eines anderen Staates vorgesehen ist und der Herkunft des Ehegatten entspricht oder
  • die Anpassung in der Rechtsordnung eines anderen Staates vorgesehen ist und der Name traditionell aus dem dortigen Sprachraum stammt

Die Anpassung nach dem Geschlecht kann widerrufen werden. Dann ist eine neue Anpassung nach dem Geschlecht jedoch nicht mehr möglich.

Die Erklärung ist bei Eheschließung formfrei möglich. Bitte geben Sie dies bei der Anmeldung der Eheschließung mit an. Sie kann jedoch auch nach der Eheschließung angegeben werden. In diesem Fall ist eine öffentliche Beglaubigung und somit eine Vorsprache erforderlich.

Soll die Erklärung nach der Eheschließung abgegeben werden, stellen Sie bitte eine Anfrage online (über Links und Downloads).

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Links und Downloads

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