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Begleitname in der Ehe

Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wurde, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt einen Namen hinzufügen.

Begleitname in der Ehe

Beschreibung

Beschreibung

Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wurde, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt folgende Namen hinzufügen:

  • den Geburtsnamen
  • den zum Zeitpunkt der Erklärung geführte Familienname

Die Namen können vorangestellt oder angefügt werden. Die Namen werden ohne Bindestrich gebildet, es sei denn, es wird erklärt, dass die Namen mit Bindestrich verbunden werden sollen.

Diese Erklärung ist nicht möglich, wenn der Ehename bereits aus mehreren Namen besteht.

Die Erklärung kann der Ehegatte alleine abgeben. Eine Einwilligung des anderen Ehegatten ist nicht erforderlich. Sie bedarf der öffentlichen Beglaubigung. Eine persönliche Vorsprache ist somit zwingend erforderlich.

Sind beide Ehegatten deutsch, sprechen Sie bitte im Standesamt während der Öffnungszeiten vor. Ist ein Ehegatte nicht deutsch, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem internationalen Bereich.

In Zweifelsfällen können Sie auch eine Anfrage online stellen (über Links und Downloads).

Details

Links und Downloads

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