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Widerruf des Ehenamens und nachträglicher Doppelname

Ehegatten, die vor dem 01.05.2025 einen Ehenamen bestimmt haben, können durch Erklärung gegenüber dem Standesamt einmalig ihren Ehenamen widerrufen oder nachträglich einen Doppelnamen zum Ehenamen bestimmen.

Widerruf des Ehenamens und nachträglicher Doppelname

Beschreibung

Beschreibung

Ehegatten können durch Erklärung gegenüber dem Standesamt

  • einen aus den Namen beider Ehegatten gebildeten Doppelnamen zum Ehenamen bestimmen oder
  • ihren Ehenamn widerrufen

Die Erklärung kann nur von beiden Ehegatten zusammen abgegeben werden. Sie bedarf der öffentlichen Beglaubigung. Eine persönliche Vorsprache ist somit zwingend erforderlich.

Wenn beide Ehegatten deutsch sind, können Sie während der Öffnungszeiten im Standesamt vorsprechen. Wenn ein Ehegatte nicht deutsch ist, vereinbaren Sie bitte per E-Mail einen Termin mit dem internationalen Bereich.

In Zweifelsfällen können Sie aber auch eine Anfrage online stellen (unter Links und Downloads).

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