Beschreibung
Beschreibung
Ehegatten können durch Erklärung gegenüber dem Standesamt
- einen aus den Namen beider Ehegatten gebildeten Doppelnamen zum Ehenamen bestimmen oder
- ihren Ehenamn widerrufen
Die Erklärung kann nur von beiden Ehegatten zusammen abgegeben werden. Sie bedarf der öffentlichen Beglaubigung. Eine persönliche Vorsprache ist somit zwingend erforderlich.
Wenn beide Ehegatten deutsch sind, können Sie während der Öffnungszeiten im Standesamt vorsprechen. Wenn ein Ehegatte nicht deutsch ist, vereinbaren Sie bitte per E-Mail einen Termin mit dem internationalen Bereich.
In Zweifelsfällen können Sie aber auch eine Anfrage online stellen (unter Links und Downloads).