Beschreibung
Beschreibung
Erhältlich als/Ausgabeformen:
- Bescheinigungen können schriftlich per Post, E-Mail oder persönlich im Geodatenzentrum beantragt werden. Die Erstellung der Bescheinigung dauert aufgrund notwendiger Recherchen einige Tage.
Bitte besuchen Sie uns -wenn erforderlich- ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
mehr darüber:
- Die Anerkennung einer Grenze durch die Beteiligten erfolgt heute in einem Grenztermin vor Ort. Die Lage der Grenze wird durch das Katasteramt oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur markiert; z.B. durch Grenzsteine (Abmarkung). Das Ergebnis des Grenztermins wird in einer Grenzniederschrift beurkundet und die Lage der Grenze in Vermessungsrissen im Zahlenwerk des Liegenschaftskatasters dauerhaft aufbewahrt.
- Älteren Grundstückgrenzen, die nach früheren Rechtvorschriften gebildet wurden, kann diese Grenzfeststellung fehlen.
- Kann eine bestehende Grundstücksgrenze nicht festgestellt werden, weil die Beteiligten sich nicht einigen und das Liegenschaftskataster wahrscheinlich nicht die rechtmäßige Grenze nachweist, wird die Grenze als „streitig“ bezeichnet.
- In den Unterlagen des Liegenschaftskatasters kann recherchiert werden, ob eine Grenze festgestellt ist und darüber eine Bescheinigung erstellt werden.
Anwendung:
- Solche Bescheinigungen werden z.B. benötigt, um nachzuweisen, dass für eine Bauvorlage kein amtlicher Lageplan erforderlich ist (Bescheinigung gem. §3(3) BauPrüfVO).