Beschreibung
Beschreibung
Auskünfte und Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis dürfen nur bei einem berechtigten Interesse erteilt werden. Berechtigt sind beispielsweise:
- Eigentümer
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dinglich Berechtigte am Grundstück
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kaufinteressierte Personen
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künftige Hypotheken- und Grundschuldgläubiger
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Notare
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Entwurfsverfasser
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Fachplaner
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
Das berechtigte Interesse muss durch aussagekräftige Nachweise dargelegt und vom Baulastenverzeichnis geprüft werden.
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Baulasten werden im Gegensatz zu privatrechtlichen Vereinbarungen bezüglich eines Grundstücks nicht in das Grundbuch eingetragen, sondern im Baulastenverzeichnis geführt.
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Beim Baulastenverzeichnis werden Auskünfte zu bereits bestehenden Baulasten gegeben. Für die Eintragung von neuen Baulasten ist die untere Bauaufsicht (Ressort 105) zuständig.
Häufige Baulasten sind zum Beispiel:
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Erschließung eines Grundstücks sichern (Zufahrt)
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Bauen ermöglichen, auch wenn der Grenzabstand zu gering ist (Abstandfläche, Brandabstand)
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Anbauverpflichtung
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Stellplatzverpflichtung auf fremden Grundstücken
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baurechtliche Vereinigung von Grundstücken
Erhältlich als/Ausgabeformen:
Hinweis: Die Darlegung des berechtigten Interesses ist bei allen Formen von Auskünften und Auszügen erforderlich.
- Ein schriftlicher Auszug (Bescheinigung aus dem Baulastenverzeichnis) enthält:
- eine Bescheinigung über das Vorliegen bzw. Nicht-Vorliegen von Baulasten
- Kopien bzw. PDF-Dateien der Baulasttextblätter und der Lagepläne zur Baulast.
- Gerne können Sie unseren Online-Bestellassistenten (Öffnet in einem neuen Tab) nutzen, der Sie vollautomatisch durch den Bestellprozess führt und Ihnen die Bescheinigung als PDF-Download auf dem schnellsten Wege verfügbar macht. Weitere Informationen zur Online-Bestellung und den Bezahlmöglichkeiten finden Sie bei der Produktbeschreibung "Baulastenverzeichnis: Auszüge online bestellen" unter "Ähnliche Dienstleistungen".
- Schriftliche Auszüge können auch formlos schriftlich per Post, E-Mail oder persönlich beim Baulastenverzeichnis bestellt werden. Telefonische Bestellungen sind nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass je nach Art der Beantragung unterschiedliche Gebühren entstehen können (siehe "Gebühren" im Abschnitt "Details").
- Mündliche Auskünfte können telefonisch oder persönlich erfolgen. Die meisten Sachverhalte bzgl. Baulasten können telefonisch erörtert werden, beispielsweise die Auskunft, ob überhaupt Baulasten bestehen.
- Eine persönliche Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis ist im "Kundenzentrum - Bauen und Geodaten" möglich. Bitte besuchen Sie uns ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
- Eine Online-Einsicht kann im Rahmen eines GeoService-Vertrages über einen Online-Zugriff mit WuNDa-ALWIS/-IMMOWUP für berechtigte Nutzer eingerichtet werden (nach Berechtigungsprüfung, kostenpflichtig):
- Bei vorliegendem berechtigten Interesse Online-Einsicht in den Baulast-Nachweis (farbliche Kennzeichnung von Baulasten betroffener Flurstücke) und Download von Baulasten-Bescheinigungen (gebührenpflichtig).
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Für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Online-Einsicht in das vollständige digitale Baulastenverzeichnis und Download von Baulasten-Bescheinigungen (gebührenpflichtig).