Beschreibung
Beschreibung
Die Ausweise können ab sofort über das Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab) beantragt werden.
Falls Ihnen für die Antragstellung im Serviceportal die technischen Voraussetzungen fehlen, ist eine Antragstellung auch postalisch möglich.
Ein Antragsformular im PDF-Format steht unter Links und Downloads zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die vorläufige Ausnahmegenehmigung aus Kulanzgründen seitens der Stadt Wuppertal erteilt wird, um den zurzeit personell bedingt langen Bearbeitungszeiten beim Sozialamt, Team Schwerbehindertenrecht, Rechnung zu tragen. Ein rechtlicher Anspruch auf die Erteilung der Ausnahmegenehmigung besteht nicht.
- Die vorläufige Ausnahmegenehmigung gilt im Stadtgebiet Wuppertal
- Auf der Ausnahmegenehmigung wird ein Kennzeichen eingetragen.
Wer die vorläufige Ausnahmegenehmigung besitzt, ist im Stadtgebiet Wuppertal berechtigt, ein Fahrzeug an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot (Zeichen 286 StVO) angeordnet ist, bis zu 3 Stunden zu parken.
Achtung: Bei Zusatzbeschilderung mit „Rettungsweg Feuerwehr“, „Einsatzfahrzeuge“, „Polizei“ „Dienstfahrzeuge etc.“ ist das Parken auch mit Ausnahmegenehmigung nicht gestattet.