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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Parkausweis: für Schwerbehinderte - vorläufige Genehmigung

Wer das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder „Bl“ (blind) beantragt hat und in Wuppertal mit Hauptwohnsitz wohnhaft ist, kann sich für ein Fahrzeug eine vorläufige Ausnahmegenehmigung ausstellen lassen. Weitere Informationen unter „Beschreibung“ und „Details“.

Die Ausweise sind ab sofort über das Serviceportal zu beantragen.
https://serviceportal.wuppertal.de/fahren-parken

Beschreibung

Beschreibung

  • Die vorläufige Ausnahmegenehmigung gilt im Stadtgebiet Wuppertal.A
  • Auf der Ausnahmegenehmigung wird ein Kennzeichen eingetragen.
  • Die maximale Gültigkeit beträgt ab Ausstellungstag   6 Monate.
  • Die Ausnahmegenehmigung wird einmalig ausgestellt und ist nicht verlängerbar

Wer die vorläufige Ausnahmegenehmigung besitzt, ist im Stadtgebiet Wuppertal berechtigt, ein Fahrzeug an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot (Zeichen 286 StVO) angeordnet ist, bis zu 3 Stunden zu parken.

Aufgrund der hohen Inzidenzwerte in Wuppertal sollen im Büro für Sonderparkausweise keine persönlichen Vorsprachen mehr erfolgen.

Anträge zur Ausstellung von Parkausweisen/ Verlängerungen etc. können online beantragt werden (siehe unter "Links und Downloads").

Wenn Sie die angebotenen Möglichkeiten zur Beantragung nicht nutzen können, dürfen wir Sie bitten, sich vorher mit den Mitarbeiterinnen telefonisch (0202-563-4327 oder 0202-563-6724) oder per e-mail (parkausweisestadt.wuppertalde ) in Verbindung zu setzen, damit abgestimmt werden kann, ob eine Vorsprache erforderlich und diese im Ausnahmefall möglich ist.

Somit können unnötige persönliche Kontakte und dadurch eventuelle Infektionsrisiken vermieden werden.

 

Details

Links und Downloads

Kontakt

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