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Fischerprüfung: Ausnahmegenehmigung

Ausnahmegenehmigung Fischerprüfung

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie die Prüfung außerhalb von Wuppertal ablegen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Fischereibehörde Wuppertal für die Stadt oder den  Kreis, in der Sie sich zur Prüfung anmelden möchten. Die externe Prüfung kann nur innerhalb von NRW stattfinden. 

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