Beschreibung
Beschreibung
Welche Dokumente muss ich künftig bei der Fischereiausübung mitführen?
In Nordrhein-Westfalen sind nach Einführung des neuen Systems folgende Dokumente mitzuführen:
• Nachweis des Fischereischeins (derzeit NRW und Schleswig Holstein als Scheckkarte oder in digitaler Form auf dem Smartphone oder als Ausdruck des digitalen Dokuments) oder der Ihnen in Ihrem Bundesland ausgestellt wurde
• Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe NRW (digital oder als Ausdruck)
• ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) zur eindeutigen Identifizierung; Jugendliche können ihre Identität auch durch einen Schülerausweis nachweisen
• ein gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
Bitte beachten Sie, dass in anderen Bundesländern abweichende Regelungen gelten können.
Hinweis: Da der Fischereischein künftig unbefristet ausgestellt wird, enthält er – anders als bislang – nur unveränderliche Merkmale und weder Lichtbild noch Wohnadresse. Zur Identifizierung ist daher ein zusätzlicher Lichtbildausweis erforderlich.