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Fischerprüfung beantragen

Bevor Sie die Fischerei ausüben dürfen, müssen Sie bei der Unteren Fischereibehörde die Fischerprüfung ablegen und einen Fischereischein beantragen, sowie eine Fischereiabgabe entrichten.

Die nächste Fischerprüfung findet voraussichtlich im Juni 2027 statt.

Fischerprüfung beantragen

Beschreibung

Beschreibung

Die Untere Fischereibehörde führt in der Zeit vom 15.06.2026-17.06.2026 die Fischerprüfung durch. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Voraussetzungen:

Möchten Sie die Prüfung ablegen, müssen Sie

  • mindestens 12 Jahre alt sein und
  • sich online bis spätestens 1 Monat vor dem ersten Prüfungstermin (siehe Fristen) bei der Unteren Fischereibehörde anmelden.

Gültigkeit:

Die bestandene Fischerprüfung ist unbefristet gültig.

Inhalte der Fischerprüfung:

Schriftlicher Teil

  1. Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde,
  2. Spezielle Fischkunde,
  3. Gewässerkunde und Fischhege
  4. Natur- und Tierschutz,
  5. Gerätekunde,
  6. Gesetzeskunde.

Praktischer Teil

  1. Fischerkennung/-bestimmung und
  2. Ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen und mit dem notwendigen Zubehör ergänzen.

Wenn Sie an einer Fischerprüfung in einer anderen kreisfreien Stadt oder einem anderen Kreis innerhalb von NRW teilnehmen möchten, müssen Sie eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung zum Wechsel des Prüfungsortes innerhalb NRW über das Serviceportal beantragen.

Details

Links und Downloads

Kontakt

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