Beschreibung
Beschreibung
In Nordrhein-Westfalen (NRW) gilt:
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ohne weitere behördliche Erlaubnis angeln, wenn sie in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers sind:
- der eine deutsche Fischerprüfung abgelegt hat und
- einen gültigen Fischereischein besitzt,
- sowie die NRW-Fischereiabgabe für mindestens das laufende Kalenderjahr entrichtet hat und
- eine entsprechende Gewässerkarte besitzt.
Das Kind oder der Jugendliche darf dann mit einer fängisch zusammengestellten Angel und Aufsicht der Begleitperson angeln. Jedoch muss vor Ort geprüft werden, ob das Kind/der Jugendliche eine eigene Gewässerkarte (Angelerlaubnis für das Gewässer / den Gewässerabschnitt) benötigt.
In anderen Bundesländern können andere gesetzliche Regelungen gelten!