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Kinder und Jugendliche angeln

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren dürfen in in NRW und in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers die Fischerei ausüben.

Kinder und Jugendliche angeln

Beschreibung

Beschreibung

In Nordrhein-Westfalen (NRW) gilt:

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ohne weitere behördliche Erlaubnis angeln, wenn sie in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers sind: 

  1. der eine deutsche Fischerprüfung abgelegt hat und
  2. einen gültigen Fischereischein besitzt,
  3. sowie die NRW-Fischereiabgabe für mindestens das laufende Kalenderjahr entrichtet hat und
  4. eine entsprechende Gewässerkarte besitzt.

Das Kind oder der Jugendliche darf dann mit einer fängisch zusammengestellten Angel und Aufsicht der Begleitperson angeln. Jedoch muss vor Ort geprüft werden, ob das Kind/der Jugendliche eine eigene Gewässerkarte (Angelerlaubnis für das Gewässer / den Gewässerabschnitt) benötigt.

In anderen Bundesländern können andere gesetzliche Regelungen gelten!

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