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Schwerbehindertenrecht: Gehörlosengeld

Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten monatlich ein Gehörlosengeld.

Schwerbehindertenrecht: Gehörlosengeld

Beschreibung

Beschreibung

Anträge auf Gehörlosengeld bearbeitet der Landschaftsverband Rheinland. Die Voraussetzungen sowie die Höhe der Leistung können hier erfragt werden:

LVR Landschaftsverband Rheinland 
Dezernat Soziales und Integration
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Tel.0221 809-0

Dort erhalten Sie auch den Antrag und die erforderliche Bescheinigung, die vom Arzt auszufüllen ist. 

Details

Links und Downloads

Kontakt

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