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Beschreibung
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- Gehörlos ist, wer taub ist oder annähend taub ist und außerdem schwere Sprachstörungen hat.
Gehörlose haben folgende Möglichkeiten:
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Anspruch auf Hilfe für Gehörlose. (Falls die Gehörlosigkeit bis zum 18. Lebensjahr eingetreten ist) Diese ist beim Landschaftsverband zu beantragen.
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die Wahl zwischen einer KfZ-Steuerermäßigung oder einem ÖPNV-Beiblatt ("Fahrkarte")