Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Schwerbehindertenrecht: Merkzeichen Gl

Das Merkzeichen Gl steht für Gehörlosigkeit.

Schwerbehindertenrecht: Merkzeichen Gl

Beschreibung

Beschreibung

Gehörlos ist:

  1. wer taub ist,
  2. oder bei wem eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit vorliegt, wenn daneben schwere Sprachstörungen bestehen. 
  • Gehörlose haben Anspruch auf Gehörlosengeld, sofern die Gehörlosigkeit bis zum 18. Lebensjahr eingetreten ist. Dieses ist beim Landschaftsverband Rheinland zu beantragen.
  • Des Weiteren haben Gehörlose die Wahl zwischen einer KfZ-Steuerermäßigung oder einem ÖPNV-Beiblatt ("Fahrkarte").

 

Details

Links und Downloads

Kontakt