Schwerbehindertenrecht: Merkzeichen Gl
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Beschreibung
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Gehörlos ist:
- wer taub ist,
- oder bei wem eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit vorliegt, wenn daneben schwere Sprachstörungen bestehen.
- Gehörlose haben Anspruch auf Gehörlosengeld, sofern die Gehörlosigkeit bis zum 18. Lebensjahr eingetreten ist. Dieses ist beim Landschaftsverband Rheinland zu beantragen.
- Des Weiteren haben Gehörlose die Wahl zwischen einer KfZ-Steuerermäßigung oder einem ÖPNV-Beiblatt ("Fahrkarte").