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Schwerbehindertenrecht: Merkzeichen H

Das Merkzeichen H steht für Hilflosigkeit.

Schwerbehindertenrecht: Merkzeichen H

Beschreibung

Beschreibung

Hilflos ist, wer sich nicht alleine waschen, an- und ausziehen kann, wer nicht alleine essen und trinken kann (die Fähigkeit allein zu kochen oder einzukaufen spielt keine Rolle) und nicht allein die Toilette benutzen kann.

Es müssen nicht alle diese Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen, eine allein ist jedoch nicht ausreichend, damit das Merkzeichen H anerkannt werden kann.

Wenn Sie das Merkzeichen H beantragen, empfiehlt es sich, parallel bei der Krankenkasse einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen. Sofern der Pflegegrad III festgestellt wird/wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Merkzeichen H anerkannt werden. Wenn der Pflegerad IV vorliegt, kann immer auch das Merkzeichen H festgestellt werden. 

Hilflose Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, haben Anspruch auf ein kostenloses ÖPNV-Beiblatt ("Fahrkarte") und Anspruch auf KfZ Steuerbefreiung.

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