Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Merkzeichen und Nachteilsausgleiche

Bei bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen können im Schwerbehindertenausweis Merkzeichen festgestellt werden. Diese können verschiedene Nachteilsausgleiche und Vergünstigungen ermöglichen.

Merkzeichen und Nachteilsausgleiche

Beschreibung

Beschreibung

Was sind Merkzeichen? 

Merkzeichen werden bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen im Schwerbehindertenausweis eingetragen.

Sie können Auswirkungen haben auf: 

  • die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Kraftfahrzeugsteuer und Parkerleichterungen
  • Rundfunkbeitrag
  • steuerliche Vergünstigungen
  • bestimmte Sozialleistungen 

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Merkzeichen.

G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit

Mögliche Nachteilsausgleiche: 

  • ÖPNV-Beiblatt oder Kfz-Steuerermäßigung
  • steuerliche Vergünstigungen
  • ggf. Parkerleichterungen
  • ggf. sozialrechtliche Mehrbedarfe

aG – außergewöhnliche Gehbehinderung

Mögliche Nachteilsausgleiche: 

  • Kfz-Steuerbefreiung
  • ÖPNV-Vergünstigungen
  • blauer Parkausweis
  • steuerliche Fahrtkostenregelungen
  • ggf. Fahrdienstleistungen 

H – hilflos

Mögliche Nachteilsausgleiche: 

  • kostenfreies ÖPNV-Beiblatt
  • Kfz-Steuerbefreiung
  • Steuervergünstigungen
  • Rundfunkbeitragsbefreiung
  • ggf. Pflege- und Sozialleistungen 

Bl – blind

Mögliche Nachteilsausgleiche: 

  • kostenfreie ÖPNV-Nutzung
  • Kfz-Steuerbefreiung
  • Parkerleichterungen
  • Blindengeld / Blindenhilfe
  • steuerliche Vergünstigungen 

Gl – gehörlos

Mögliche Nachteilsausgleiche: 

  • ÖPNV-Vergünstigungen oder Kfz-Steuervergünstigung
  • steuerliche Vergünstigungen
  • ggf. Gehörlosengeld 

RF – Rundfunkbeitragsermäßigung

Mögliche Nachteilsausgleiche: 

  • Ermäßigung oder unter bestimmten Voraussetzungen Befreiung vom Rundfunkbeitrag
  • ggf. Vergünstigungen bei Telekommunikationsleistungen 

B – Begleitperson erforderlich

Mögliche Nachteilsausgleiche: 

  • kostenfreie Mitnahme einer Begleitperson im ÖPNV
  • mögliche Ermäßigungen für Begleitpersonen

TBl – taubblind

Mögliche Nachteilsausgleiche:

  • Rundfunkbeitragsbefreiung
  • steuerliche Vergünstigungen

1. Kl – Berechtigung zur Nutzung der 1. Klasse

Mögliche Nachteilsausgleiche: 

  • Nutzung der 1. Klasse bei Bahnfahrten unter bestimmten Voraussetzungen 

Hinweis 

Die konkrete Anerkennung von Merkzeichen richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird im Rahmen des Feststellungsverfahrens geprüft. Der Antrag kann auch online gestellt werden.

Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen, Einzelheiten und möglichen Nachteilsausgleichen finden Sie in den entsprechenden Informationen und Links/Downloads. Dort finden Sie auch Hinweise zu weiteren Leistungen und externen Zuständigkeiten, z. B. zum Gehörlosengeld (zuständig: Landschaftsverband Rheinland – LVR).

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Sprache auswählen
Seite teilen