Beschreibung
Beschreibung
Was sind Merkzeichen?
Merkzeichen werden bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen im Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Sie können Auswirkungen haben auf:
- die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- Kraftfahrzeugsteuer und Parkerleichterungen
- Rundfunkbeitrag
- steuerliche Vergünstigungen
- bestimmte Sozialleistungen
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Merkzeichen.
G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
Mögliche Nachteilsausgleiche:
- ÖPNV-Beiblatt oder Kfz-Steuerermäßigung
- steuerliche Vergünstigungen
- ggf. Parkerleichterungen
- ggf. sozialrechtliche Mehrbedarfe
aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
Mögliche Nachteilsausgleiche:
- Kfz-Steuerbefreiung
- ÖPNV-Vergünstigungen
- blauer Parkausweis
- steuerliche Fahrtkostenregelungen
- ggf. Fahrdienstleistungen
H – hilflos
Mögliche Nachteilsausgleiche:
- kostenfreies ÖPNV-Beiblatt
- Kfz-Steuerbefreiung
- Steuervergünstigungen
- Rundfunkbeitragsbefreiung
- ggf. Pflege- und Sozialleistungen
Bl – blind
Mögliche Nachteilsausgleiche:
- kostenfreie ÖPNV-Nutzung
- Kfz-Steuerbefreiung
- Parkerleichterungen
- Blindengeld / Blindenhilfe
- steuerliche Vergünstigungen
Gl – gehörlos
Mögliche Nachteilsausgleiche:
- ÖPNV-Vergünstigungen oder Kfz-Steuervergünstigung
- steuerliche Vergünstigungen
- ggf. Gehörlosengeld
RF – Rundfunkbeitragsermäßigung
Mögliche Nachteilsausgleiche:
- Ermäßigung oder unter bestimmten Voraussetzungen Befreiung vom Rundfunkbeitrag
- ggf. Vergünstigungen bei Telekommunikationsleistungen
B – Begleitperson erforderlich
Mögliche Nachteilsausgleiche:
- kostenfreie Mitnahme einer Begleitperson im ÖPNV
- mögliche Ermäßigungen für Begleitpersonen
TBl – taubblind
Mögliche Nachteilsausgleiche:
- Rundfunkbeitragsbefreiung
- steuerliche Vergünstigungen
1. Kl – Berechtigung zur Nutzung der 1. Klasse
Mögliche Nachteilsausgleiche:
- Nutzung der 1. Klasse bei Bahnfahrten unter bestimmten Voraussetzungen
Hinweis
Die konkrete Anerkennung von Merkzeichen richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wird im Rahmen des Feststellungsverfahrens geprüft. Der Antrag kann auch online gestellt werden.
Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen, Einzelheiten und möglichen Nachteilsausgleichen finden Sie in den entsprechenden Informationen und Links/Downloads. Dort finden Sie auch Hinweise zu weiteren Leistungen und externen Zuständigkeiten, z. B. zum Gehörlosengeld (zuständig: Landschaftsverband Rheinland – LVR).