Beschreibung
Beschreibung
Sind Sie von einer Behinderung betroffen und seit mehr als 6 Monaten gesundheitlich beeinträchtigt?
Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung einer Behinderung beantragen. Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt.
Sollte ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt werden, kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Im Zuge der Prüfung können neben dem Grad der Behinderung auch besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Diese werden als sogenannte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Dies gilt sowohl für:
- eine erstmalige Antragstellung
- als auch bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes (Änderungsantrag)
Folgende Merkzeichen können festgestellt werden und berechtigen zu bestimmten Nachteilsausgleichen:
- G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
- H – Hilflosigkeit
- B – Berechtigung für eine ständige Begleitung im öffentlichen Nahverkehr
- RF – Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag
- Gl – Gehörlosigkeit
- Bl – Blindheit
- TBl – Taubblindheit
Für die Feststellung einer Behinderung ist ein Antrag erforderlich. (Öffnet in einem neuen Tab)
Sie können den Antrag auf folgenden Wegen erhalten oder stellen:
- bei der Stadt Wuppertal im Sozialamt
- im Rathaus Barmen
- beim Pförtner im Verwaltungshaus Elberfeld
- bei den zuständigen Bürgerdiensten in Remscheid und Solingen
- über das Service-Center der Stadt Wuppertal (per Post oder per E-Mail)
- online (siehe Links/Downloads)
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag muss unterschrieben eingereicht werden. Ohne Unterschrift kann er nicht bearbeitet werden.
Wenn Sie den Antrag online stellen, müssen Sie die erzeugte Erklärung ausdrucken, unterschreiben und innerhalb von 2 Wochen an das Sozialamt senden (per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail).
Bitte senden Sie keine Fotos des Antrags, sondern das unterschriebene Dokument im Original oder als Scan.
Wenn Sie den Antrag nicht selbst unterschreiben können oder dürfen, ist die Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person erforderlich (z. B. Betreuer oder Bevollmächtigte).
Bei Minderjährigen müssen alle sorgeberechtigten Personen unterschreiben.
Die Unterschrift ist erforderlich für:
- die Schweigepflichtentbindung
- die Einwilligung zur Lichtbildspeicherung
- die rechtswirksame Antragstellung