Verlängerung:
Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat können nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeit muss eine Neuausstellung beantragt werden.
Sie haben noch einen alten Schwerbehindertenausweis aus Papier, den Sie verlängern möchten?
Ältere Ausweise im Papierformat können weiterhin verlängert werden, sofern noch freie Verlängerungsfelder vorhanden sind. In der Regel ist eine Verlängerung frühestens 3 Monate vor Ablauf möglich. Bitte buchen Sie für die persönliche Vorsprache einen Termin (siehe Links und Downloads).
Ein freiwilliger Umtausch eines älteren Papierausweises in das Scheckkartenformat ist möglich, aber nicht verpflichtend. Alter und neuer Ausweis verleihen dieselben Rechte.
Örtliche Anlaufstellen
In Remscheid können Verlängerungen zusätzlich über die Beratungsstelle für Schwerbehinderte (Öffnet in einem neuen Tab) erfolgen.
In Solingen werden Verlängerungen über die örtliche Fürsorgestelle (Öffnet in einem neuen Tab) vorgenommen.
Datenschutz:
Auskünfte an Dritte sind grundsätzlich nur mit entsprechender Berechtigung möglich, z. B. bei vorliegender Vollmacht, gegenüber bevollmächtigten Rechtsanwält*innen/Behörden oder bei Sorgeberechtigten minderjähriger Personen.
Gegenüber anderen Personen, auch Angehörigen oder Ehepartnern, können aus Datenschutzgründen grundsätzlich keine Auskünfte erteilt werden.
Todesfall:
Im Todesfall ist der Schwerbehindertenausweis postalisch zurückzugeben.
Bitte übersenden Sie hierzu den Schwerbehindertenausweis im Original sowie eine Kopie der Sterbeurkunde.