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Schwerbehindertenrecht: Schwerbehindertenausweis

Sie möchten einen Schwerbehindertenausweis erstmals beantragen, neu ausstellen lassen oder Änderungen vornehmen lassen.

Schwerbehindertenrecht: Schwerbehindertenausweis

Beschreibung

Beschreibung

Wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten. 

Mit dem Schwerbehindertenausweis weisen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nach und können, abhängig von den festgestellten Merkzeichen, verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. 

Im Schwerbehindertenausweis werden der Grad der Behinderung (GdB), sowie gegebenenfalls Merkzeichen eingetragen. Die Ausstellung erfolgt befristet oder unbefristet. 

Die erstmalige Ausstellung kann bereits zusammen mit dem Antrag auf Feststellung einer Behinderung beantragt werden. Bei Ablauf, Verlust, Beschädigung oder Änderungen wichtiger persönlicher Daten ist eine Neuausstellung erforderlich. 

Der Antrag kann online, schriftlich oder im Rahmen eines vereinbarten Termins gestellt werden.

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