Beschreibung
Beschreibung
Wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten.
Mit dem Schwerbehindertenausweis weisen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nach und können, abhängig von den festgestellten Merkzeichen, verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.
Im Schwerbehindertenausweis werden der Grad der Behinderung (GdB), sowie gegebenenfalls Merkzeichen eingetragen. Die Ausstellung erfolgt befristet oder unbefristet.
Die erstmalige Ausstellung kann bereits zusammen mit dem Antrag auf Feststellung einer Behinderung beantragt werden. Bei Ablauf, Verlust, Beschädigung oder Änderungen wichtiger persönlicher Daten ist eine Neuausstellung erforderlich.
Sie haben noch einen alten Schwerbehindertenausweis aus Papier, den Sie verlängern möchten?
Dann ist eine persönliche Vorsprache in der Bundesbahndirektion notwendig:
Anforderung persönlich in der Bundesbahndirektion, Döppersberg 41, 42103 Wuppertal (Westeingang)
Büro-Schwerbehindertenangelegeheiten
Di + Do: 09:00 bist 12:00 Uhr
oder mit einem Fest verinabrten Termin (Öffnet in einem neuen Tab)