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Schwerbehindertenrecht: Schwerbehindertenausweis

Sie möchten einen Schwerbehindertenausweis erstmals beantragen, neu ausstellen lassen oder Änderungen vornehmen lassen.

Schwerbehindertenrecht: Schwerbehindertenausweis

Beschreibung

Beschreibung

Wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde, haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Dieser dient Ihnen als offizieller Nachweis. Damit können Sie – je nach Ihren eingetragenen Merkzeichen – verschiedene finanzielle und praktische Nachteilsausgleiche nutzen. Der moderne Ausweis wird im praktischen Scheckkartenformat ausgestellt.

Wie lange ist der Ausweis gültig?

  • Befristet oder unbefristet: Je nachdem, ob sich Ihr Gesundheitszustand in Zukunft verändern kann, wird der Ausweis für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft ausgestellt.
  • Für Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten: Besitzen Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis, ist auch der Schwerbehindertenausweis maximal so lange gültig wie Ihr Aufenthaltstitel.

Was bedeuten die Farben?

  • Grüner Ausweis: Dies ist die Standardfarbe für alle Ausweise ohne besondere Merkzeichen.
  • Grün-oranger Ausweis: Wenn bei Ihnen die Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, „Bl“ oder „Gl“ eingetragen sind, erhalten Sie einen Ausweis mit orangefarbenem Aufdruck. Damit können Sie Busse und Bahnen im Nahverkehr kostenlos nutzen. Bitte beachten Sie: Hierfür benötigen Sie zusätzlich eine gültige Wertmarke.

Wann und wie beantragen?

Sie können den Ausweis direkt zusammen mit dem Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung beantragen.

Eine Neuausstellung ist erforderlich, wenn:

  • Die Gültigkeit abläuft
  • Der Ausweis verloren geht oder beschädigt ist
  • Sich Ihre persönlichen Daten (z. B. Name) oder Ihre medizinischen Voraussetzungen ändern

Details

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