Beschreibung
Beschreibung
Versorgung von:
- ausländischen Flüchtlingen und deren Familienangehörigen, die zum leistungsberechtigten Personenkreis nach §1 Asylbewerberleistungsgesetz gehören
mit der notwendigen Hilfe zum Lebensunterhalt.
Versorgung von:
mit der notwendigen Hilfe zum Lebensunterhalt.