Beschreibung
Beschreibung
Grundsätzlich hat jedes Kind im Rahmen der Aufnahmekapazitäten Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule. Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf. Härtefälle werden berücksichtigt.
Über die Aufnahme an der gewählten Grundschule entscheidet die Schulleitung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens.
Vorrangig aufgenommen werden schulpflichtige Kinder im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten der einzelnen Schule,
- die ihren Hauptwohnsitz in Wuppertal haben,
- für die die gewählte Grundschule die nächstgelegene ist und
- die bis zum 15. November angemeldet wurden.
Der Anspruch auf einen Schulplatz an der zur Wohnung nächstgelegenen Schule gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 SchulG NRW entfällt zum 15. November 2026 bei versäumter Anmeldung.