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Einschulung: Sonderpädagogische Förderung für Kinder mit Behinderung

Wo melde ich mein Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an?

Einschulung: Sonderpädagogische Förderung für Kinder mit Behinderung

Beschreibung

Beschreibung

Grundsätzlich werden alle Kinder an einer allgemeinen Grundschule angemeldet. Dort können Sie bei der Anmeldung den Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes stellen. Nach Überprüfung des Antrags, Eröffnung des Verfahrens und Testung Ihres Kindes durch einen beauftragten sonderpädagogischen Fachkraft erhalten Sie vom Schulamt einen entsprechenden Bescheid über einen gegebenenfalls festgestellten Unterstützungsbedarf.

Kinder, die eine offensichtliche Behinderung haben (körperliche oder geistige Behinderung) können ersatzweise direkt an einer entsprechenden Förderschule angemeldet werden. 
Dies gilt auch für Kinder mit Sinnesschädigungen (d. h. stark sehbehindert oder stark hörgeschädigt sind). Die zuständigen Förderschulen befinden sich in Düsseldorf.

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