Beschreibung
Beschreibung
Die Partnerschaftsbonus-Monate können vor, während oder im Anschluss an den Elterngeldbezug genommen werden. Es darf aber ab dem 15. LM keine zeitliche Lücke im Elterngeldbezug geben.
Für den Bezug der Partnerschaftsbonus-Monate müssen
- die grundsätzlichen Voraussetzungen vorliegen.
- beide Elternteile gleichzeitig für 4 aufeinander folgende Monate einer Teilzeittätigkeit nachgehen.
- die Wochenstunden zwischen mindestens 25 und höchstens 30 liegen.
Für Geburten ab dem 01.09.2021 können 2 bis 4 Partnerschaftsbonusmonate mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 24 bis 32 Wochenstunden beantragt werden.
Jeder Elternteil muss einen eigenen Antrag stellen.
Ausnahme: Wenn ein Elternteil nur Partnerschaftbonusmonate beantragt, kann dies bereits im Antrag des anderen Elternteils mit beantragt werden.
Geburten bis zum 31.08.2021: Können die Voraussetzungen nicht eingehalten werden, werden bereits ausgezahlte Partnerschaftsbonusbeträge von beiden Elternteilen zurückgefordert und zwar auch dann, wenn nur ein Elternteil die Voraussetzungen nicht erfüllt.
Geburten ab dem 01.09.2021: Soweit der Mindestbezug von zwei Lebensmonaten erfüllt ist, dürfen die Monate, in denen die Voraussetzungen vorlagen, behalten werden.