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Elterngeld: Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus bietet die Möglichkeit, für bis zu 4 weitere Monate Elterngeld Plus zu nutzen.

Elterngeld: Partnerschaftsbonus

Beschreibung

Beschreibung

Die Partnerschaftsbonus-Monate können vor, während oder im Anschluss an den Elterngeldbezug genommen werden. Es darf aber ab dem 15. LM keine zeitliche Lücke im Elterngeldbezug geben.

Für den Bezug der Partnerschaftsbonus-Monate müssen

  • die grundsätzlichen Voraussetzungen vorliegen.
  • beide Elternteile gleichzeitig für 4 aufeinander folgende Monate einer Teilzeittätigkeit nachgehen.
  • die Wochenstunden zwischen mindestens 25 und höchstens 30 liegen.

Für Geburten ab dem 01.09.2021 können 2 bis 4 Partnerschaftsbonusmonate mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 24 bis 32 Wochenstunden beantragt werden.

Jeder Elternteil muss einen eigenen Antrag stellen.

Ausnahme: Wenn ein Elternteil nur Partnerschaftbonusmonate beantragt, kann dies bereits im Antrag des anderen Elternteils mit beantragt werden.

Geburten bis zum 31.08.2021: Können die Voraussetzungen nicht eingehalten werden, werden bereits ausgezahlte Partnerschaftsbonusbeträge von beiden Elternteilen zurückgefordert und zwar auch dann, wenn nur ein Elternteil die Voraussetzungen nicht erfüllt.

Geburten ab dem 01.09.2021: Soweit der Mindestbezug von zwei Lebensmonaten erfüllt ist, dürfen die Monate, in denen die Voraussetzungen vorlagen, behalten werden.

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