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Beschreibung
Beschreibung
Die Partnerschaftsbonus-Monate können vor, während oder im Anschluss an den Elterngeldbezug genommen werden. Es darf aber ab dem 15. LM keine zeitliche Lücke im Elterngeldbezug geben.
Für den Bezug der Partnerschaftsbonus-Monate müssen
- die grundsätzlichen Voraussetzungen vorliegen.
- beide Elternteile gleichzeitig für 4 aufeinander folgende Monate einer Teilzeittätigkeit nachgehen.
- die Wochenstunden zwischen mindestens 25 und höchstens 30 liegen.
Jeder Elternteil muss einen eigenen Antrag stellen.
Ausnahme: Wenn ein Elternteil nur Partnerschaftbonusmonate beantragt, kann dies bereits im Antrag des anderen Elternteils mit beantragt werden.
Können die Voraussetzungen nicht eingehalten werden, werden bereits ausgezahlte Partnerschaftsbonusbeträge von beiden Elternteilen zurückgefordert und zwar auch dann, wenn nur ein Elternteil die Voraussetzungen nicht erfüllt.