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Elterngeld: Elterngeld Plus

Beschreibung

Beschreibung

Elterngeld Plus

  • Statt 1 Monat Basiselterngeld können 2 Monate Elterngeld Plus bezogen werden - 1 Basiselterngeld-Monat = 2 Elterngeld Plus-Monate.
  • Die Höhe des Elterngeld Plus beträgt maximal 50 % des Basiselterngeldes.
  • Der gemeinsame Anspruch beider Eltern beträgt maximal 24 Monate, bei Inanspruchnahme der 2 Partnermonate maximal 28 Monate, die untereinander aufgeteilt werden können.
  • Die Höchstbezugszeit eines Elternteils beträgt 24 Monate, die Mindestbezugszeit 2 Monate.
  • Während der gesamten Bezugsdauer darf keiner Tätigkeit nachgegangen werden, die 30 Wochenstunden übersteigt. Für Geburten ab dem 01.09.2021 liegt die Höchstgrenze bei 32 Wochenstunden.
  • Die Aufnahme einer Tätigkeit muss der Elterngeldstelle mitgeteilt werden - unter Beifügung einer Bescheinigung des Arbeitgebers über Beginn, wöchentliche Arbeitszeit und das vereinbarte Brutto-Einkommen. Die Elterngeldstelle entscheidet, ob und in welcher Höhe das Einkommen aus dieser Teilzeittätigkeit auf das Elterngeld angerechnet wird.

Aufgrund des erfreulicherweise deutlich gestiegenen Antragsaufkommens kommt es zurzeit zu Verzögerungen bei der Bewilligung von Elterngeld. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 8 Wochen dauern. Die Kolleg*innen raten daher, den Antrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt, jedoch erst nach Geburt des Kindes, zu stellen und bitten um Verständnis für die langen Bearbeitungszeiten.

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