Beschreibung
Beschreibung
Voraussetzung für 2 zusätzliche Basismonate bzw. 4 Elterngeld Plus-Monate:
- Minderung des Erwerbseinkommens bei wenigstens einem Elternteil für mindestens zwei Bezugsmonate.
Ein Elternteil allein kann für mindestens
- 2 Basis-Elterngeldmonate innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes als Partnermonate in Anspruch nehmen.
Eine Umwandlung in Elterngeldplusmonate ist auch über diesen Zeitraum hinaus möglich.
Ab dem 15. Lebensmonat darf keine Lücke im Bezug entstehen.
Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile ist bei Geburten ab dem 01.04.2024 nur noch in einem der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Bezieht einer der beiden Elternteile Elterngeld Plus, so kann dieser Elternteil das Elterngeld Plus gleichzeitig zum Bezug von Basiselterngeld oder von Elterngeld Plus des anderen Elternteils beziehen. (Diese Einschränkung gilt bei Mehrlings- oder Frühgeburten, bzw. bei Kindern, bei denen eine Behinderung ärztlich festgestellt wurde, nicht.)
Hatten beide Eltern vor der Geburt kein Einkommen, kann Elterngeld nur für insgesamt 12 Basiselterngeld-Monate bzw. 24 Elterngeld Plus-Monate bezogen werden.
Auch für die Partnermonate sind Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes vorzulegen, unabhängig vom gewählten Bezugszeitraum.
Die Eltern können die Bezugsmonate untereinander frei aufteilen. Diese müssen nicht zusammenhängend genommen werden.
Eine nachträgliche Änderung sollte zeitnah in schriftlicher Form mitgeteilt werden.
Achtung:
- Lebensmonate des Kindes, in denen der Mutter Mutterschaftsgeld zusteht, gelten immer als von der Mutter verbrauchte Basiselterngeldmonate. Dadurch verringert sich also die Anzahl der Bezugsmonate für das Elterngeld.