Beschreibung
Beschreibung
Wenn in einer Shisha-Bar Alkohol ausgeschenkt werden soll, ist eine Gaststättenerlaubnis (Öffnet in einem neuen Tab) erforderlich. Ohne Alkoholausschank reicht eine Gewerbeanmeldung (Öffnet in einem neuen Tab). Unabhängig davon müssen die baurechtlichen Voraussetzungen (Öffnet in einem neuen Tab) vorliegen.
Außerdem sind beim Betrieb einer Shisha-Bar die in dem Merkblatt (unter Downloads) zusammengefassten Vorgaben zu beachten.