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Shisha-Cafés - Informationen zum Betrieb

Der Betrieb eines Shisha-Cafés ist mit Risiken verbunden.

Shisha-Cafés - Informationen zum Betrieb

Beschreibung

Beschreibung

Wenn in einer Shisha-Bar Alkohol ausgeschenkt werden soll, ist eine Gaststättenerlaubnis (Öffnet in einem neuen Tab) erforderlich. Ohne Alkoholausschank reicht eine Gewerbeanmeldung (Öffnet in einem neuen Tab). Unabhängig davon müssen die baurechtlichen Voraussetzungen (Öffnet in einem neuen Tab) vorliegen.

Außerdem sind beim Betrieb einer Shisha-Bar die in dem Merkblatt (unter Downloads) zusammengefassten Vorgaben zu beachten.

Links und Downloads

Kontakt

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