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Im Rahmen der Antragstellung empfiehlt sich Ihre persönliche Vorsprache im GewerbeCenter.
Eine Vorsprache ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab) möglich.
Die Prüfung Ihrer Identität sowie die Beratung im Hinblick auf den erlaubnispflichtigen Tätigkeitsbereich und ggf. weiterer Informationsaustausch kann sofort erfolgen. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Antragsabgabe die Verwaltungsgebühr zu entrichten ist (siehe Gebühren/Zahlungsart).
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite)
- gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen)
- bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen ein aktueller Registerauszug
- bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z.B. GmbH i.G.) die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages
- bei ausländischen juristischen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde)
- Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsportals des Amtsgerichtes unter www.vollstreckungsportal.de
- Auskunft von der Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde und/oder bei juristischen Personen bei der Gemeinde der Hauptniederlassung)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde)
Informationen:
Sollte Ihre Hauptwohnsitzgemeinde Wuppertal sein, können Sie im Rahmen der Erlaubnisbeantragung sowohl die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister als auch das Führungszeugnis im GewerbeCenter beantragen.
Bei der Antragstellung von juristischen Personen sind die Unterlagen unter Nr. 6. - 11. sowohl für die/den gesetzlichen Vertreter/in als auch für die juristische Person vorzulegen.
Sollte Ihre Wohnort- bzw. Ihre Betriebssitzgemeinde Wuppertal sein, kann die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Nr. 7) vom GewerbeCenter angefordert werden. Hierfür ist es erforderlich, die Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis auszufüllen (Downloads/Links).
Ggf. sind im Einzelfall darüber hinausgehende Nachweise erforderlich.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt für den Antrag
- einer natürlichen Person 450 Euro
- für den Antrag einer juristischen Person 600 Euro.
Zahlungsarten
- bei persönlicher Vorsprache in bar oder mit EC-Karte
- bei schriftlichen Anträgen per Verrechnungsscheck oder
per Überweisung auf das Konto Nr. 100 719, Stadtsparkasse Wuppertal, BLZ 330 500 00, IBAN: DE89 3305 0000 0000 1007 19, SWIFT-BIC: WUPSDE33, unter Angabe des Verwendungszwecks 13 11 0000 51 sowie Ihres Namens.
Eine Kopie des Überweisungsträgers legen Sie bitte Ihrem Antrag bei. Sofern der Nachweis über die Entrichtung der Verwaltungsgebühr vorliegt, wird Ihr Antrag bearbeitet
Rechtsgrundlage
§ 34 b Gewerbeordnung (GewO)
Links und Downloads
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Bitte beachten Sie die o. a. Hinweise zur EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
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Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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