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WuppertalRathaus & Bürgerservice

302.21 Verwarngeld / Anhörung

302.21 Verwarngeld / Anhörung

Beschreibung

Beschreibung

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Hinweiszettel an Ihrem Fahrzeug finden, können Sie die Angelegenheit schnell und einfach erledigen: Scannen Sie den QR-Code auf dem Zettel mit Ihrem Smartphone, geben Sie das Kennzeichen ein – und Sie sehen sofort, worum es geht. Wenn Sie möchten, können Sie das Verwarngeld direkt online bezahlen. Damit ist der Fall erledigt.

Falls Sie nicht online zahlen, erhält der Fahrzeughalter oder die -halterin bald Post vom Ordnungsamt – mit der Möglichkeit zur Stellungnahme.

Welche Verwarngelder und Geldbußen im Einzelfall drohen, ist im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (Öffnet in einem neuen Tab) nachzuschlagen.

Verwarnung

Bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten (bis 55,00 Euro) werden i.d.R. Verwarnungen erteilt. Eine Verwarnung hat zum Ziel, diese Angelegenheit auf einfache Art und Weise abschließend zu erledigen, um ein förmliches und entsprechend aufwändiges Bußgeldverfahren zu vermeiden.

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