Beschreibung
Beschreibung
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis sind:
- mindestens 22 Jahre bei Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
- geistig, körperlich und fachlich geeignet
- keine Tatsachen vorliegen, die für die Tätigkeit als Fahrlehrer unzuverlässig erscheinen lassen (keine Eintragung im Führungszeugnis, keine Punkte in Flensburg)
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung, oder einer gleichwertigen Vorbildung besitzt
- die Fahrerlaubnis der Klassen, die für den Fahrlehrerschein erteilt werden sollen, A, BE, CE oder DE. Eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht nicht aus
- über ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse verfügt, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
- innerhalb der letzten drei Jahren zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist
- die fachliche Eignung in einer Prüfung nach § 4 Fahrlehrergesetz nachgewiesen hat, abweichend hiervon genügt es, wenn der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE und DE über eine ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse B und D verfügt
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Beschäftigungsverhältnis innerhalb des Fahrlehrerscheines ändern:
Beschäftigungsverhältnisse im Sinne des Fahrlehrergesetzes sind solche Rechtsverhältnisse, durch die der Fahrlehrer verpflichtet wird, Fahrschüler, die einen Ausbildungsvertrag mit dem Fahrschulinhaber abgeschlossen haben, unter Aufsicht und nach Weisung des Fahrschulinhabers auszubilden.
Der Fahrlehrerschein ist der Führerscheinstelle bei Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses unverzüglich vorzulegen, § 10 (2) Fahrlehrergesetz.
Über das Service Portal der Stadt Wuppertal müssen Sie uns ihr neues Beschäftigungsverhältnis mitteilen. Daraufhin bekommen Sie den neuen Fahrlehrerschein direkt per Post nach Hause geschickt.
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