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Fahrlehrerlaubnis und Fahrschulerlaubnis

Wenn Sie Fahrlehrer werden möchten, benötigen Sie eine Fahrlehrerlaubnis

Fahrlehrerlaubnis und Fahrschulerlaubnis

Beschreibung

Beschreibung

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis sind:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Geistig und körperlich geeignet
  • Fachlich und pädagogisch geeignet
  • Es liegen keine Tatsachen vor, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens drei Jahren und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die
  • Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D seit mindestens zwei Jahren
  • Sprachkenntnisse in Deutsch mit Sprachniveau C1 GER

Hier (Öffnet in einem neuen Tab) gelangen Sie zum online Antrag.

Beschäftigungsverhältnis innerhalb des Fahrlehrerscheines ändern:

Beschäftigungsverhältnisse im Sinne des Fahrlehrergesetzes sind solche Rechtsverhältnisse, durch die der Fahrlehrer verpflichtet wird, Fahrschüler, die einen Ausbildungsvertrag mit dem Fahrschulinhaber abgeschlossen haben, unter Aufsicht und nach Weisung des Fahrschulinhabers auszubilden.

Der Fahrlehrerschein ist der Führerscheinstelle bei Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses unverzüglich vorzulegen, § 10 (2) Fahrlehrergesetz. 

Über das Service Portal der Stadt Wuppertal müssen Sie uns ihr neues Beschäftigungsverhältnis mitteilen. Daraufhin bekommen Sie den neuen Fahrlehrerschein direkt per Post nach Hause geschickt. 

Hier (Öffnet in einem neuen Tab) gelangen Sie zum Service Portal. 

Details

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