Beschreibung
Beschreibung
Eine von der Bundeswehr, dem Bundesgrenzschutz oder der Bundespolizei erteilte Dienstfahrerlaubnis berechtigt nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Für die Nutzung der Fahrerlaubnis im öffentlichen Verkehr ist eine vorherige Umschreibung in eine "zivile" Fahrerlaubnis zwingend erforderlich. Es ist keine erneute Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.
Ähnliche Dienstleistungen
Details
Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein (allgemeine Fahrerlaubnis, falls vorhanden)
- 1 aktuelles Lichtbild im Format 35 x 45 mm (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei (Öffnet in einem neuen Tab)). Es besteht die Möglichkeit gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 EUR ein biometrisches Passfoto direkt im Wartebereich am Selbstbedienungs-Terminal der Bundesdruckerei machen zu lassen. Der zuständige Sachbearbeiter erhält das Foto automatisch in digitaler Form und leitet es für die Führerscheinbestellung an die Bundesdruckerei weiter.
- Dienstausweis
- Bescheinigung Ihres früheren Dienstherrn über die erteilte Fahrerlaubnis mit Angabe über den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses (falls Sie bereits aus dem Dienst ausgeschieden sind)
Bei Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und/oder DE sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich, sofern das Erteilungsdatum oder das letzte Verlängerungsdatum der Dienstfahrerlaubnis mehr als fünf Jahre zurückliegt:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Öffnet in einem neuen Tab) (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Öffnet in einem neuen Tab) (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)
- Nur für die Klassen D, DE, D1 und D1E bei Erteilung über das 50. Lebensjahr hinaus: Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)
Für die Klassen D, DE, D1, D1E (Bus) zusätzlich:
- Führungszeugnis, bitte zuvor beim Einwohnermeldeamt beantragen - Belegart O, bitte beachten Sie, dass die Umschreibung erst beantragt werden kann, wenn das Führungszeugnis vorliegt
Gebühren
- 43,90 € (bei Erweiterung einer bestehenden allgemeinen Fahrerlaubnis)
- 44,70 € (bei Erteilung einer Fahrerlaubnis mit Probezeit)
Zahlungsarten
- EC-Karte mit PIN
- Kreditkarte
Rechtsgrundlage
§ 27 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Bearbeitungsdauer
Ca. 4 bis 6 Wochen bis zum Eintreffen des Kartenführerscheines.
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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ServiceCenter | 0202 563-0 |