Beschreibung
Beschreibung
Ab dem 17.03.2020 kann beim Straßenverkehrsamt nur noch mit EC-Karte bezahlt werden.
Eine von der Bundeswehr, dem Bundesgrenzschutz oder der Bundespolizei erteilte Dienstfahrerlaubnis berechtigt nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Private Fahrzeuge dürfen mit einer dienstlichen Fahrerlaubnis nicht geführt werden. Zum Führen von privaten Fahrzeugen ist eine allgemeine Fahrerlaubnis erforderlich, die aufgrund der Dienstfahrerlaubnis erteilt werden kann.
Ähnliche Dienstleistungen
Details
Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein (allgemeine Fahrerlaubnis, falls vorhanden)
- 1 aktuelles Lichtbild im Format 35 x 45 mm im Halbprofil ohne Kopfbedeckung oder ein Lichtbild (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei). Es besteht die Möglichkeit gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 EUR ein biometrisches Passfoto direkt im Wartebereich am Selbstbedienungs-Terminal der Bundesdruckerei machen zu lassen. Der zuständige Sachbearbeiter erhält das Foto automatisch in digitaler Form und leitet es für die Führerscheinbestellung an die Bundesdruckerei weiter.
- Dienstausweis
- Falls Sie bereits aus dem Dienst ausgeschieden sind: Bescheinigung Ihres früheren Dienstherrn über die erteilte Fahrerlaubnis mit Angabe über den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses.
Für die Klassen D, DE, D1, D1E (Bus) zusätzlich:
- Führungszeugnis (bitte beim Einwohnermeldeamt beantragen - Belegart O)
Falls die Fahrerlaubnis bei der entsprechenden Anwendung der Regelung über die Geltungsdauer von befristeten Fahrerlaubnissen abläuft oder abgelaufen ist zusätzlich:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein).
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein).
- Nur für die Klassen D, DE, D1 und D1E bei Erteilung über das 50. Lebensjahr hinaus: Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein).
Gebühren
- 43,90 € (bei Erweiterung einer bestehenden allgemeinen Fahrerlaubnis)
- 44,70 € (bei Erteilung einer Fahrerlaubnis mit Probezeit)
Im normalen Beantragungsverfahren dauert es ca. 3 bis 4 Wochen, bis der bestellte Führerschein vorliegt. In besonderen Fällen, kann diese Frist jedoch zu lang sein.
Der Führerschein kann auf Ihren Wunsch per Express bestellt werden. Dieser Service beinhaltet, dass Ihre Führerscheinbestellung noch am selben Tag an die Bundesdruckerei in Berlin geschickt wird. Sie wird dort vorrangig bearbeitet und per Kurier wieder hierher nach Wuppertal gebracht. Der neue Führerschein ist nach ungefähr ca. 3 Arbeitstagen abholbereit.
Für die besondere Bearbeitung Ihres Antrages hier und bei der Bundesdruckerei fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 19,20 EUR an.
Rechtsgrundlage
§ 27 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Bemerkung
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten ( unter "Kontakt" - "Zuständige Organisation, Öffnungszeiten, Adresse" ) und den dortigen Hinweis auf die Vergabe von Terminen.
Wenn Sie die Angebote des Straßenverkehrsamtes nutzen und damit ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Straßenverkehrsamt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der am 25.05.2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die entsprechenden Regelungen und Informationen für die Datenerhebung sind Ihnen spätestens zum Zeitpunkt der Erhebung von Amts wegen mitzuteilen.
Die unter Downloads/Links eingestellte Datenschutzinformation soll Sie daher vor der Nutzung unseres Angebotes über die gesetzlichen Regelungen informieren. Im Straßenverkehrsamt liegen diese Datenschutzinformationen zusätzlich an der Info-Theke für Sie zur Einsicht aus.
Fristen
Ca. 4 bis 6 Wochen bis zum Eintreffen des Kartenführerscheines.
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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ServiceCenter | 0202 563-0 |