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Elektronische Versicherungsbestätigung ( eVB )

Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie mindestens eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Elektronische Versicherungsbestätigung ( eVB )

Beschreibung

Beschreibung

Am 01.03.2008 wurde die Versicherungsbestätigung gemäß § 23 Abs.3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ), auch bekannt als Deckungs- oder Doppelkarte, durch die elektronische Versicherungsbestätigung ( eVB ) ersetzt. Die eVB wird, mit Ausnahme für Ausfuhrkennzeichen ( die Einführung erfolgt 2009 ), für alle Kennzeichen  verwendet.

Der Haftpflichtversicherer stellt die elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit. Sie erhalten von Ihrer Versicherung einen 7-stelligen alphanumerischen Code, die so genannte "VB-Nummer". Mit Hilfe dieser Nummer kann die Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten online abrufen und nach Prüfung auf Richtigkeit in das Fahrzeugregister übernehmen.

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