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Ordnungsverfügung wegen fehlendem Versicherungsschutz

Für Ihr Fahrzeug besteht keine Pflichtversicherung mehr und darf am öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen.

Ordnungsverfügung wegen fehlendem Versicherungsschutz

Beschreibung

Beschreibung

Das Versicherungsunternehmen hat mitgeteilt, dass für Ihr Fahrzeug aktuell kein Versicherungsschutz mehr besteht. In der Regel liegt das entweder daran, dass die Versicherungsbeiträge nicht bezahlt wurden oder ein Versicherungswechsel nicht ordnungsgemäß gemeldet wurde.

Um die Ordnungsverfügung zu erledigen, muss innerhalb von zwei Tagen eine neue Versicherungsbestätigung (eVBÜ) übermittelt werden. Diese Bestätigung kann ausschließlich elektronisch erfolgen und muss direkt von Ihrem Versicherer an die Zulassungsstelle gesendet werden.

Bis der Nachweis eines gültigen Versicherungsschutzes vorliegt, darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren, die mit der Ordnungsverfügung verbunden sind, auch dann zu zahlen sind, wenn Sie den Versicherungsschutz rechtzeitig nachweisen. Die Zulassungsbehörde prüft nicht, ob die Mitteilung der Versicherung korrekt ist – sie ist an die eingegangene Meldung gebunden.

Sollte keine neue Versicherungsbestätigung übermittelt werden, wird das Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb gesetzt. In diesem Fall ist eine neue Zulassung erforderlich. Diese kann auch bequem online über das Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab) erfolgen.

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