Beschreibung
Beschreibung
Das Straßenverkehrsamt wird, durch eine Veräußerungsanzeige oder einen Kaufvertrag, über den Verkauf bzw. Erwerb eines Fahrzeuges informiert.
Zunächst erhält der Erwerber eine Anhörung wegen nicht beantragter Umschreibung mit der Aufforderung, das Fahrzeug innerhalb einer Woche umzuschreiben oder außer Betrieb zu setzen. Sollte das Fahrzeug nicht innerhalb dieser Frist umgeschrieben worden sein, so wird eine Ordnungsverfügung erlassen.