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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Ordnungsverfügung wegen Mängel

Hat der Halter eines Fahrzeuges eine Ordnungsverfügung wegen Mängel erhalten, darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr gefahren werden, da alle Verkehrsteilnehmer einen berechtigten Anspruch darauf haben, dass Fahrzeuge, die nicht den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechen, durch sofort wirksam werdende Maßnahmen von der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ausgeschlossen werden.

Ordnungsverfügung wegen Mängel

Beschreibung

Beschreibung

Das Straßenverkehrsamt wird durch die Übersendung einer Mängelanzeige, durch die Polizei oder den Ordnungsdienst der Stadt Wuppertal, über die Mängel informiert.

Zunächst erhält der Halter eine kostenpflichtige Aufforderung, die Mängelbeseitigung innerhalb von 7 Tagen beim Straßenverkehrsamt per Fax, E-Mail oder persönlich nachzuweisen. 

Ein Nachweis per E-Mail wird bevorzugt, E-Mail

Wenn Sie die Angebote des Straßenverkehrsamtes nutzen und damit ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Straßenverkehrsamt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der am 25.05.2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die entsprechenden Regelungen und Informationen für die Datenerhebung sind Ihnen spätestens zum Zeitpunkt der Erhebung von Amts wegen mitzuteilen.

Die unter Downloads/Links eingestellte  Datenschutzinformation soll Sie daher vor der Nutzung unseres Angebotes über die gesetzlichen Regelungen informieren. Im Straßenverkehrsamt liegen diese  Datenschutzinformationen zusätzlich an der Info-Theke für Sie zur Einsicht aus.

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