Ordnungsverfügung wegen Nichtzahlung der Kraftfahrzeugsteuer
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Beschreibung
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Das Straßenverkehrsamt wird durch das Hauptzollamt über die Nichtzahlung der Kraftfahrzeugsteuer informiert.
Wurden die Kraftfahrzeugsteuer nicht gezahlt und es erging gegen Sie als Halter des Fahrzeuges eine Ordnungsverfügung, darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr gefahren werden.
Das Straßenverkehrsamt wird durch das Hauptzollamt über die Nichtzahlung der Kraftfahrzeugsteuer informiert.