Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Doppelkarte

Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie mindestens eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Elektronische Versicherungsbestätigung ( eVB )

Beschreibung

Beschreibung

Am 01.03.2008 wurde die Versicherungsbestätigung gemäß § 23 Abs.3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ), auch bekannt als Deckungs- oder Doppelkarte, durch die elektronische Versicherungsbestätigung ( eVB ) ersetzt. Die eVB wird, mit Ausnahme für Ausfuhrkennzeichen ( die Einführung erfolgt 2009 ), für alle Kennzeichen  verwendet.

Der Haftpflichtversicherer stellt die elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit. Sie erhalten von Ihrer Versicherung einen 7-stelligen alphanumerischen Code, die so genannte "VB-Nummer". Mit Hilfe dieser Nummer kann die Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten online abrufen und nach Prüfung auf Richtigkeit in das Fahrzeugregister übernehmen.

Details

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen