Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt.
- 21,20 - 50,90 € Verwaltungsgebühren
- 15,30 € zusätzlich bei Rücksendung finanzierte/r Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
AUSNAHME! Auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II kann verzichtet werden, wenn der Sicherungseigentümer ( z.B. Bank )schriftlich erklärt, dass sich die Zulassungsbescheinigung Teil II bei ihm befindet und ohne Vorlage beim Straßenverkehrsamt eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden kann.
ACHTUNG! Das gilt nur, wenn bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II (DIN A 4 nicht gefaltet) für das Fahrzeug existiert, also nicht bei "alten" Zulassungsdokumenten (Kraftfahrzeugbrief).
Hinweis zum Trennstrich in der Zulassungsbescheinigung Teil I:
Laut Erlass des Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02.08.2012 (Aktenzeichen VII B 2-21-15/1) wird darauf hingewiesen, dass beide Schreibweisen (mit oder ohne Trennstrich) uneingeschränkt gültig sind. Um die Verunsicherung zu beenden wird der Trennstrich in den Zulassungsbescheinigungen nicht mehr gedruckt.
Somit ist das Tauschen der Zulassungspapiere nicht zwingend notwendig. Ein freiwilliges Tauschen ist möglich und mit folgenden Gebühren verbunden.
Bei „neuen Papieren“ (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) wird nur der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) benötigt und die Gebühr beträgt 11,70 €.
Bei „alten Papieren“ (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief) werden beide Teile benötigt und die Gebühr beträgt 20,70 €.
In jedem Fall müssen die Fahrzeuge eine gültige Hauptuntersuchung haben.