Beschreibung
Beschreibung
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre ( ab Tag der Erstzulassung ) alt sein. Diese Kennzeichen werden ausschließlich zum Zweck der Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen sowie für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben.
Das amtliche Kennzeichen kann auch als Wechselkennzeichen, das heißt für mehrere Oldtimer-Fahrzeuge, allerdings nicht gleichzeitig, verwendet werden.
Für die Fahrzeuge die mit dem roten Kennzeichen gefahren werden, erhält der Halter jeweils einen roten Fahrzeugschein. Bei Änderung des Fahrzeugbestandes muss der Halter vorsprechen.