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SEPA-Lastschriftmandat (KFZ)

Die Abkürzung SEPA steht für Single Euro Payments Area und beschreibt den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehr innerhalb der EU und den Ländern Island, Norwegen, Liechtenstein, der Schweiz sowie Monaco und San Marino.

SEPA-Lastschriftmandat (KFZ)

Beschreibung

Beschreibung

Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer erforderlich (zwei Unterschriften: Kontoinhaber + Fahrzeughalter). Alternativ können Großkunden ein SEPA-Großkundenmandat nachweisen. Das Mandat muss vollständig ausgefüllt sein, nach amtlichem Muster, und die IBAN wird geprüft.

Ausnahmen von der Mandatspflicht gelten für:

  • steuerbefreite Fahrzeuge (§ 3 KraftStG)

  • grüne Kennzeichen (Nachprüfung durch Hauptzollamt)

  • Halter mit Schwerbehinderung (§ 3a Abs. 1 KraftStG, Merkzeichen H, BL, aG)

Die Zulassung erfolgt nur, wenn keine Kfz-Steuerrückstände bestehen; bei Rückständen ist zuerst das Hauptzollamt zuständig.

Für Ausfuhrkennzeichen ist kein inländisches Konto nötig; ohne Mandat ist eine Bareinzahlung beim Zoll erforderlich.

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