Beschreibung
Beschreibung
Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer erforderlich (zwei Unterschriften: Kontoinhaber + Fahrzeughalter). Alternativ können Großkunden ein SEPA-Großkundenmandat nachweisen. Das Mandat muss vollständig ausgefüllt sein, nach amtlichem Muster, und die IBAN wird geprüft.
Ausnahmen von der Mandatspflicht gelten für:
-
steuerbefreite Fahrzeuge (§ 3 KraftStG)
-
grüne Kennzeichen (Nachprüfung durch Hauptzollamt)
-
Halter mit Schwerbehinderung (§ 3a Abs. 1 KraftStG, Merkzeichen H, BL, aG)
Die Zulassung erfolgt nur, wenn keine Kfz-Steuerrückstände bestehen; bei Rückständen ist zuerst das Hauptzollamt zuständig.
Für Ausfuhrkennzeichen ist kein inländisches Konto nötig; ohne Mandat ist eine Bareinzahlung beim Zoll erforderlich.